Besserer Schutz für Prostituierte und Betroffene von Menschenhandel

Wie können die Bedingungen in der legalen Sexarbeit verbessert und die Betroffenen von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung wirksamer geschützt werden? Vertreter*innen von Politik, Ministerien, Kommunen und Nichtregierungsorganisationen diskutierten Ende August in Düsseldorf über die Themen Prostitution, Zwangsprostitution und Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung.

Zum zweiten Fachforum hatte das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen eingeladen. Beraterinnen der Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel, NADESCHDA, und der Prostituiertenberatungsstelle THEODORA waren mit von der Partie.

Nach der Begrüßung durch Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, erläuterte Dr. Iris Muth, Leiterin des Referates „Bekämpfung des Menschenhandels und Prostituiertenschutz“ im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den aktuellen Stand zum geplanten Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel.

Nach der anschließenden Diskussion und Pause hielten Andrea Hitzke, Leiterin der Dortmunder Mitternachtsmission e.V., und Manuela Stolecki, Ordnungsamt der Stadt Dortmund, einen Vortrag mit dem Titel: „Die Anmeldung nach Prostituiertenschutzgesetz, eine Chance zur Identifizierung von Betroffenen von Menschenhandel und Zwangsprostitution?“ Birgit Wehrhöfer, Leiterin der Abteilung Gleichstellung im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, fasste zum Schluss den Stand der Diskussionen zusammen.